Häufig gestellte Fragen

 

Ist Fliegen eigentlich gefährlich?

Wir haben glücklicherweise nur sehr selten schwere Unfälle, aber wenn doch mal so etwas passiert, sind die Folgen fast immer gravierend. Ganz allgemein gilt: In der überwiegenden Zahl der Fälle liegt es am menschlichen Verhalten – mangelnde Übung, Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Unaufmerksamkeit, fehlende Fitness, falsche Beurteilung einer Situation. Meistens kommen mehrere Ursachen zusammen. Rein technische Störungen sind in der Hobby-Fliegerei äußerst selten. Unsere Flugzeuge werden nach international gültigen Richtlinien regelmäßig penibel gewartet und einmal im Jahr von einer Art Luftfahrt-TÜV streng überprüft.

Das Risiko hängt also hauptsächlich vom Piloten selbst ab. Wir legen deshalb größten Wert darauf, dass niemand - selbst die ältesten Hasen - den Respekt vor einer Sportart verliert, deren Gefahrenpotenzial man im Wesentlichen selbst in der Hand hat.

Wie viel kostet das Segelfliegen?

Die Segelfliegerei gehört sicherlich nicht zu den besonders teuren Sportarten - vor allem, wenn man den hohen technischen Aufwand in Betracht zieht. Das liegt unter anderem daran, dass wir (möglichst) alle Jobs rund ums Fliegen in Eigenarbeit erledigen. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass bei den anstehenden Arbeiten jeder mit anpacken muss. Ansonsten hängen die Kosten selbstverständlich davon ab, wie viel man fliegt – als Hausnummer kann man sagen: Ein Jahr Segelfliegen kostet ungefähr so viel, wie man für einen Ski-Urlaub ausgeben würde.

Rechenbeispiel: Wer als Jugendlicher bei uns eintritt, zahlt € 130 Aufnahmegebühr*). Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 125 - das sind 50% des Erwachsenen-Beitrags. Dazu kommt die spartenbezogene Fixkostenumlage (beim Segelflug jährlich € 75). Ein Windenstart kostet € 5. Die Ausbildung ist bei uns kostenlos, alle Fluglehrer und Theorielehrer arbeiten ehrenamtlich.

Unsere vollständige Gebühren-Ordnung gibt es hier.

*) Beim Erreichen von 21 beziehungsweise 25 Jahren werden dann zwei weitere Raten von je € 130 fällig

Muss man ein eigenes Flugzeug kaufen?

Nein. Wir haben eine hervorragende vereinseigene Segelflugzeug-Flotte, die allen Mitgliedern - je nach Ausbildungsstand - zur Verfügung steht. Die Regeln für den Zugriff auf einzelne Flugzeuge sind transparent und für jeden nachvollziehbar. Wer später mal meint, er müsse einen eigenen Flieger haben - OK. Weltmeister kann er oder sie aber auch mit einer Vereinsmaschine werden.

Bei unseren vier motorgetriebenen Flugzeugen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Für diese Maschinen haben wir ein Online-Buchungssystem, das sehr gut funktioniert. Manchmal gibt es einen kleinen Engpass, aber deswegen muss man kein eigenes Flugzeug kaufen.

Was braucht man an persönlicher Ausrüstung?

Im Grunde gar nichts. Da es glücklicherweise keine Segelflieger-Mode gibt, kann man anziehen, was man will - die meisten fliegen in Jeans und Pullover oder Shirt. Lange Hosen wegen Sonnenbrandgefahr und wetterfeste Schuhe wegen möglicher Nässe können auf keinen Fall schaden. Absolut unabdingbar sind ein heller Sonnenhut (ohne Schirm) und eine Sonnenbrille.

Wann ist man zu jung oder zu alt zum Segelfliegen?

Die untere Grenze ist gesetzlich geregelt: Bei Beginn der Ausbildung muss man mindestens vierzehn sein. Nach oben gibt es keine Altersgrenze, so lange der Fliegerarzt sein OK gibt. Wir haben einige aktive Piloten jenseits der Siebzig.

Ist die Fliegerei auch was für Frauen?

Und ob! Wir sind der Verein mit dem höchsten Frauenanteil in Hessen. Die fünffache Europameisterin Gisela Weinreich fliegt bei uns, und wir können jeden Job im Flugbetrieb (Fluglehrer, Flugleiter, Windenfahrer, Schlepppilot) mit einer Frau besetzen. Einem Gerücht zufolge verdanken wir den in letzter Zeit ungewöhnlich starken Zustrom hoffnungsvoller Flugschüler nicht zuletzt unseren jungen Pilotinnen.

Wie viel muss man fliegen, um seinen Luftfahrerschein gültig zu halten?

Die Segelfluglizenz gilt, wie der Führerschein, lebenslang. Allerdings darf man nur fliegen, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate vor dem geplanten Flug 25 Starts und Landungen auf einem Segelflugzeug gemacht hat.

Der Motorsegler-Pilot muß innerhalb der letzten 24 Monate vor dem geplanten Flug mindestens 12 Flugstunden auf einem motorgetriebenen Flugzeug mit 12 Starts und Landungen sowie einen mindestens 1-stündigen Übungsflug mit einem Fluglehrer gemacht haben.

Für Beide gilt: Sie müssen eine gültige Flugtauglichkeitsbescheinigung (Medical) eines Fliegerarztes besitzen. Die Untersuchungsintervalle sind altersmäßig gestaffelt: Bis zu einem Lebensalter von einschließlich 30 Jahre gilt die Bestätigung 5 Jahre, zwischen 31 und 50 Jahre gilt sie 2 Jahre und ab 51 nur noch 1 Jahr.

Wann wird geflogen?

Grundsätzlich an jedem Wochenende und an den Feiertagen – meistens von April bis Oktober. Mittwochnachmittags ist der Flugplatz ebenfalls für einen etwas eingeschränkten Betrieb geöffnet. Wegen der meist schwachen Personaldecke ist wochentags häufig nur Motorfliegerei möglich. Wer an diesen Tagen segelfliegen will, muss sich also seine Mannschaft selbst zusammentrommeln, was besonders in den Schulferien ziemlich häufig geschieht.

In den Sommerferien findet ein zweiwöchiges Trainingslager statt, bei dem die Teilnehmer auf dem Flugplatz wohnen.

Was machen Segelflieger im Winter?

In den ersten drei Jahren ist im Winter ziemlich viel Theorie-Unterricht angesagt. Dazu kommt die Werkstattarbeit, weil wir ja bekanntlich möglichst viele Jobs an den Flugzeugen (und auch am Flugplatz und den Gebäuden) in Eigenarbeit erledigen. Im übrigen gibt es spezielle Events für unsere Jugendlichen und neuerdings sogar eine gar nicht mal so üble Volleyball-Mannschaft. An Wochenenden und Feiertagen ist unser gemütliches Clubheim auch im Winter meistens rappelvoll.

Muss man Arbeitsstunden leisten?

Ja, 48 Stunden pro Jahr. Jeder führt ein Buch, in dem die geleistete Arbeit dokumentiert und vom zuständigen Vorstandsmitglied oder Werkstattleiter abgezeichnet wird. Dazu kommen noch anderthalb Tage im Jahr gemeinnütziger Dienst am Zapfhahn – jeder muss mal im Clubheim in die Rolle von Wirt und/oder Koch schlüpfen.

Kann man einfach "mal so" Segelflugstunden nehmen?

Nein. Die Segelfliegerei ist ein Mannschaftssport und beruht auf gegenseitiger Hilfe – um einen einzigen Piloten in die Luft zu bringen, braucht man am Boden fünf bis acht Leute. Das heißt: Wenn man fliegen will, muss man möglichst den ganzen Tag am Platz sein. Ausnahmen gibt es natürlich immer mal, aber wenn einer grundsätzlich nur zum Fliegen erscheint und ansonsten nie einen Finger krumm macht, hat er bei uns nicht allzu viel Freu(n)de.

Im übrigen sollte man als Anfänger nach Möglichkeit mindestens einen Tag pro Wochenende fürs Segelfliegen einplanen, damit die Ausbildung zügig vonstatten geht.

Verein oder Flugschule?

Der Vorteil einer kommerziellen Flugschule liegt darin, dass man zügiger als im Verein zum ersten Alleinflug kommt. Man braucht an der Schule normalerweise zwei Wochen für den Soloflug, was beim reinen Wochenendbetrieb im Verein unter Umständen eine ganze Saison dauert. Schulen sind aber natürlich teurer, weil dort - im Gegensatz zum Verein - niemand ehrenamtlich arbeitet.

Die zügige Grundausbildung in der Schule hat durchaus ihre Vorteile, aber spätestens nach dem ersten Alleinflug sollte man sich, wenn man nicht ein ausgesprochener Einzelgänger ist, einen Verein suchen. Die Segelfliegerei macht eigentlich nur im vertrauten Rudel richtig Spaß, zumal sich ja auch ein Großteil des Geschehens erdgebunden abspielt - am Start, bei den zahlreichen Festen, beim Zurückholen der außengelandeten Kollegen, im Clubheim oder in der Werkstatt.

Ist die Brille ein Hindernis?

Normalerweise kaum. Bis zu fünf Dioptrien sind OK, wenn die einwandfrei korrigiert sind. Und eine Ersatzbrille muss man sich zulegen, weil die beim Fliegen obligatorisch ist.

Gibt es viel Papierkrieg?

Nur einmal, zum Beginn der Ausbildung, muss jeder ein ganze Reihe von Dokumenten beibringen, nämlich:

  • Geburtsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis-Erklärung des gesetzlichen Vertreters (amtlich beglaubigte Unterschrift beider Eltern)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Copyright © 1997- 2005
Bei Problemen mit dieser Website bitte Mail an: Webmaster@LSC-BadHomburg.de