EASA Verlängerungsbedingungen

im folgenden eine Zusammenstellung der wichtigsten Verlängerungsbedingungen nach den neuen EASA-Richtlinien VO(EU) 1178/2011.

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Ergänzend noch einige Anmerkungen:

SPL, LAPL(S) und LAPL (A)

Diese Lizenzen sind unbeschränkt gültig. Für die Gültigkeit der darin aufgeführten Berechtigungen ist eine fortlaufende Flugerfahrung erforderlich, d.h. zu jedem Zeitpunkt müssen innerhalb der letzten 24 Monate die entsprechenden Bedingungen erfüllt sein.

Fehlende Bedingungen  können mit oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten nachgeholt werden. Bei Flügen über die Platzrunde hinaus ist ein schriftlicher Flugauftrag erforderlich.

Alternativ kann auch eine Befähigungsüberprüfung absolviert werden. Dann ist die Berechtigung auf jeden Fall wieder 2 Jahre gültig. Der Prüfer kann selbst gewählt werden.

 PPL(A):

Auch diese Lizenz ist unbeschränkt gültig. Die hierin aufgeführten Berechtigungen haben ein festes Ablaufdatum. Für die Verlängerung dieser Berechtigungen müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf die entsprechenden Bedingungen erfüllt sein. Ist absehbar, dass die Bedingungen bis zum Ablauf nicht erfüllt sein werden, kann innerhalb 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit eine Befähigungsüberprüfung absolviert werden. Der Prüfer kann selbst gewählt werden.Ist die Berechtigung abgelaufen, ist zur Erneuerung derselben eine Auffrischungsschulung erforderlich, falls die Flugschule (ATO) dies für notwendig erachtet.

Ist die Berechtigung länger als 3 Monate abgelaufen, ist in jedem Fall eine Auffrischungsschulung erforderlich.

Außerdem muss in beiden Fällen eine Befähigungsprüfung absolviert werden. Der Prüfer kann selbst gewählt werden.

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